Drei Organe für Strategie und Aufsicht
Die Satzung des Caritasverbandes für den Landkreis Kelheim e.V. legt fest, dass der Verein drei Organe vorgibt:
- Vorstand
- Caritasrat
- Mitgliederversammlung
Für die Organe ist genau geregelt, wie oft sie sich treffen, welche Befugnisse sie haben und wer in ihnen Mitglied ist oder werden kann. Die drei Organe des Vereins steuern und leiten die Arbeit. Damit hat der Caritasverband für den Landkreis Kelheim e.V. eine für die Zukunft tragfähige Struktur, die auch den Anforderungen wirtschaftlichen Handelns und Transparenz gerecht wird. Mehr Informationen entnehmen Sie unserer Satzung.
VORSTAND
Vorausschauend und kreativ führen
Der Vorstand der Caritas Kelheim besteht aus einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden von einem Aufsichtsgremium, der Caritasrat, bestellt.
Der Vorstand ist verantwortlich für die laufende Geschäftsführung des Verbandes. Er erstellt den Jahresabschluss und den Wirtschaftsplan. Er ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter des Caritasverbandes für den Landkreis Kelheim.
Vorstand
Hubert König
CARITASRAT
Aufsicht und Beratung
Der Caritasrat setzt sich zusammen aus mindestens sieben und höchstens neun Personen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Caritasrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Mitglieder des Caritasrates dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Aufgabe des Caritasrates ist die Aufsicht und Beratung des Vorstandes in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten.
Dr. Benedikt Grünewald (Vorsitzender Aufsichtsrat)
Gertrud Enzinger (stellv. Vorsitzende Aufsichtsrat)
Pfarrer Thomas Stummer
Pfarrer Georg Birner
Elke Stark
Alfred Gaffal
Beate Schneider
Marianne Bäumler
Bernhard Schöfer
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Stimme der Mitglieder
Die Mitgliederversammlung spiegelt als eines der drei Organe des Caritasverbandes für den Landkreis Kelheim am stärksten die Vielfalt der sozial-caritativen Dienste und Leistungen wider. In ihr treffen sich die persönlichen Mitglieder des Verbandes und jene, die aufgrund des caritativen Dienstes dazugehören.
Die Mitgliederversammlung des Caritasverbandes für den Landkreis Kelheim e.V. findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie berät und entscheidet über grundlegende Fragen der Caritas und erteilt entsprechende Aufträge an den Caritasrat und an den Vorstand. Außerdem wählt sie satzungsgemäß den Vorstand und den Caritasrat.
Zur Mitgliederversammlung gehören:
- alle persönlichen Mitglieder
- alle korporativen Mitglieder wie die katholischen Pfarrkirchenstiftungen und die anerkannten Fachverbände, wenn sie im Einzugsgebiet des Kreisverbandes eine Einrichtung unterhalten