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Pressemitteilung

Ein gutes Signal für die Refinanzierung kirchlicher Pflegedienste

Tariflöhne sind auch in der häuslichen Krankenpflege grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen.

Erschienen am:

28.06.2016

Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-710
vkad@caritas.de
http://www.vkad.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Vertreter/innen der ambulanten Pfelge vor dem ReichstagKämpfen für die Anliegen der Petition zur Tarifbindung ambulant: Vertreter/innen der ambulanten Pflege vor dem ReichstagBenjamin Pritzkuleit

Diese Forderung des Verbands katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und der Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) hat jetzt das Bundessozialgericht im Rahmen eines Schiedsspruchverfahrens bestätigt. Die Verbände begrüßen das Urteil des BSG als positiven Schritt. Über die Hälfte der kirchlichen ambulanten Pflegedienste können nicht mehr kostendeckend arbeiten, weil tarifbedingte Kostensteigerungen in der häuslichen Krankenpflege  nur unvollständig refinanziert werden. Seit langem fordern beide Verbände, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Die Bestätigung durch die Auffassung des Bundessozialgerichts ist ein wichtiger Zwischenerfolg auf dem Weg dorthin.
Am 23.06 urteilte das BSG über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur häuslichen Krankenpflege. Gegenstand war die Vergütungserhöhung für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Hessen aus dem Jahr 2009. In der Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass  es an seinem Grundsatz der Tarifbindung festhält. Gleichzeitig hält das Bundessozialgericht an dem Grundsatz der Beachtung der Beitragssatzstabilität fest. Weisen die Leistungserbringer jedoch anhand signifikanter bzw. exemplarischer Beispiele nach, dass Tariflöhne gezahlt werden und welche Auswirkungen dadurch zu verzeichnen sind, so erhält der Tarifbindungsgrundsatz Vorrang vor dem Grundsatz der Grundlohnsummenbindung.
"Als gemeinnützige Träger stehen wir für Transparenz. Deshalb sind wir gern bereit, die Auswirkungen von Tariferhöhungen auf unsere Kostenstruktur darzulegen. Dies ist für uns ein Teil eines Wettbewerbs, dem wir uns stellen. Der Wettbewerb der Pflegeanbieter darf nicht allein über den Preis geführt werden, was letztendlich Dumpinglöhne mit sich bringt. Vielmehr muss die Qualität der Leistung das wichtigste Kriterium sein. Beste Pflege zu einem fairen, nicht zum billigsten Preis, muss die Grundlage des Wettbewerbs sein", so Bernhard Schneider, Vorsitzender des DEVAP, und Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des VKAD.
Weiter stellen sie fest: "Wir fühlen uns durch das Urteil bestärkt, uns für eine angemessene  Entlohnung der Mitarbeitenden in der Pflege einzusetzen. Pflegearbeit braucht Anerkennung - auch durch die Entlohnung. Deshalb fordern wir auch eine entsprechende Anerkennung und Refinanzierung unserer tariflichen Personalkosten in den Verhandlungen mit den Krankenkassen.
Wir sehen uns durch das Urteil des BSG erneut in unserer Forderung bestätigt, dass die Anerkennung von Tariflöhnen als wirtschaftlich gesetzlich verankert werden muss, und zwar im Paragraf 132 a des SGB V. Dann wird in künftigen Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und tarifgebundenen Einrichtungen der Verweis auf die Grundlohnsummensteigerung überflüssig - ebenso wie teure Gerichtsverfahren."

Hintergrund für die Redaktionen:

Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfachverbände vertreten über 2.200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 200 Altenpflegeschulen mit der entsprechenden Zahl an Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentagesstätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Autor/in:

  • Annett Enge-Müller
Quelle: vkad.de
  • Ansprechperson
Dr. Hanno Heil
Herr Dr. Hanno Heil
Vorsitzender VKAD
+49 761 200 459
+49 761/ 200 710
+49 761 200 459
+49 761/ 200 710
+49 761/ 200 710
hanno.heil@caritas.de

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Pressemitteilung 8/ 2016

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