Glossar: Glossar „Stiftungen”
Grunderwerbssteuer
Grundstücke, die in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden, unterliegen nicht der Grunderwerbssteuer. Sie gehen mit vollem Wert in das Eigentum der Stiftung über.
Grundstücke, die in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden, unterliegen nicht der Grunderwerbssteuer. Sie gehen mit vollem Wert in das Eigentum der Stiftung über.