Caritas-Pressedienst Nr. 18/11 vom 14.04.2011
Die Allgemeine Sozialberatung des Caritasverbandes Kelheim weist darauf hin, dass ab sofort Anträge für zusätzliche Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket gestellt werden können.
Es gibt Geld- und Sachleistungen für ein- oder mehrtägige Fahrten von Schule oder Kindergarten, für Schulbedarf, für Lernförderung, für Mittagsverpflegung, für Mitgliedsbeiträge z.B. im Sportverein oder Musikschule und für Schulbusbeförderung.
Bezieher von Arbeitslosengeld 2 können sich an das Jobcenter wenden. Für rückwirkende Leistungen ab dem 1.1.2011 muss der Antrag bis Ende April gestellt sein.
Familien mit Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld können ebenfalls Leistungen beantragen. Die Antragsfrist für rückwirkende Leistungen ist hier Ende Mai 2011. Sie können sich an die Familienkasse oder das Landratsamt Kelheim wenden. Weitere Infos auch unter www.bmfsfj.de