Führungszeugnis
Wer sich ehrenamtlich mit und für Menschen mit Behinderung oder Kindern engagieren will, muss in der Einsatzstelle ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Um Missbrauch von Anfang an keine Chance zu geben, haben sich viele Caritasverbände allerdings entschieden, von allen Ehrenamtlichen im Voraus ein Führungszeugnis zu verlangen. Den Antrag dafür können Sie bei der Meldebehörde in Ihrer Gemeinde stellen.